28.04.2022 | News
„BildungsTicket“ für Schüler: Das müssen Eltern bei der Bezahlung zwingend beachten!
Mit Einführung des „BildungsTickets“ für den Schülerverkehr in den Landkreisen haben sich auch Änderungen der Zahlungsweise für die Eltern ergeben. Der ZVMS weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass der Betrag nur beim jeweils ausgewähltem Verkehrsunternehmen zu bezahlen ist. Die Überweisung des Geldes erfolgt erst nach Aufforderung von dort beziehungsweise durch Lastschrift.