Die Teilnahme an der Schülerbeförderung ist unter Nutzung des ZVMS-Vordruckes schriftlich zu beantragen.
Anträge für das neue Schuljahr müssen dem ZVMS bis zum 15. Juni des jeweiligen Jahres, in dem das Schuljahr beginnt, vorliegen. Andernfalls kann die Bereitstellung der Fahrausweise nicht pünktlich zu Beginn des Schuljahres gewährleistet werden. Ausnahmen gelten nur, sofern die Entscheidung für die neue Schule erst später fällt.
Anträge sind in der (zukünftigen) Schule abzugeben und werden von dieser an den ZVMS übermittelt. Ist das nicht möglich, sind die Anträge durch die Antragsteller direkt an den ZVMS zu senden.
Im laufenden Schuljahr sind die Anträge mindestens vier Wochen vor Beförderungsbeginn beim ZVMS einzureichen.
Die im Antrag geforderten Angaben sind wahrheitsgemäß und vollständig einzutragen. Über Änderungen zu den im Antrag angegebenen Daten ist der ZVMS unverzüglich schriftlich zu informieren. Wenn durch die Änderungen die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Schülerbeförderung nicht mehr gegeben sind, ist eine sofortige Rückgabe der Schülerverbundkarte bzw. des Berechtigungsausweises erforderlich. Bei verspäteter Rückgabe werden durch den ZVMS die entstandenen Kosten (Mehraufwendungen) in Rechnung gestellt.