Preis
Preise in Euro, gültig ab 1. August 2018
Nur als 4-Fahrten-Karte erhältlich.
Preisstufe | gültig max. 45 Minuten | normal | ||
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Kurzstrecke | RV, kSv, SVZ, SvFG 3 Haltestellen CVAG 4 Haltestellen |
6,80 |
Gültigkeit
- bis zur 3. Haltestelle nach Zustieg auf allen Bus- und Straßenbahnlininen außer CVAG
- bis zur 4. Haltestelle nach Zustieg auf allen Stadtlinien der CVAG
Nutzungshinweise
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Entwertung | pro Abschnitt jeweils beim Fahrtantritt |
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Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit | gelten nur für eine Fahrt in eine Richtung |
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Übertragbarkeit | keine |
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Mitnahmeregelung | keine |
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kombinierbar mit weiteren Fahrausweisen | Kombination von Einzelfahrausweis bzw. Abschnitten der 4-Fahrten-Karten für Zonen oder Kurzstrecke/Erweiterte Kurzstrecke untereinander ist unzulässig |
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Erwerbsmöglichkeiten |
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Bezahlung | bar, teilweise EC |
Besonderheiten
- gelten auch tarifzonenübergreifend (nach der jeweiligen Haltestellenanzahl)
- im Zug gilt keine Kurzstrecke
- Es gibt Linien bzw. -abschnitte, auf denen die Kurzstreckenregelungen nicht gelten, siehe Teil D, Anlage 7.3 der Tarifbestimmungen.
- Bei Haltestellen, die nur in einer Fahrtrichtung existieren, sogenante Richtungshaltestellen, gelten ebenfalls gesonderte Regelungen,
siehe Teil D, Anlage 7.1 der Tarifbestimmungen. - In Chemnitz gelten auf folgenden Linien des Regionalverkehrs die Kurzstreckenregelungen der CVAG:
Linie | Haltestellenbereich von |
bis |
126 | Chemnitz, Schönau | Grüna, Teichstraße |
152, 251 | Chemnitz, Schönau | Mittelbach, Landgraben |
206, 207 | Chemnitz, Omnibusbahnhof | Altenhain, Siedlung Ruhebank |
253 | Chemnitz, Schönau | Chemnitz, Oberrabenstein |
254 | Chemnitz, Ebersdorf | Röhrsdorf, Löbenhainer Straße |
C 11 | Chemnitz, Hauptbahnhof | Neukirchen-Klaffenbach |