Preis
Preise in Euro, gültig ab 1. August 2018
Mobilitätszuschlag
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jedermann | |||
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Preisstufe 1 Kleiner Stadtverkehr/1 Tarifzone |
1,00 | |||
Preisstufe 2 |
2,00 | |||
Kurzstrecke – 3 Haltestellen (CVAG: 4 Haltestellen) |
1,00 | |||
Erweiterte Kurzstrecke – 6 Haltestellen (CVAG: 8 Haltestellen) |
1,00 |
Bei der Nutzung eines Anruflinientaxis (ALiTa) wird zum »normalen« Fahrpreis zusätzlich ein Mobilitätszuschlag fällig.
Gültigkeit
Bei der Nutzung eines Anruflinientaxis wird zum »normalen« Fahrpreis zusätzlich ein Mobilitätszuschlag fällig.
Anruflinientaxi (ALiTa):
- wird in verkehrsschwachen Zeiten (z. B. am Wochenende) angeboten
- wesentlich preiswerter als ein übliches Taxi
- Beförderung erfolgt nur zu der im Fahrplan ausgewiesenen Zeit von der jeweiligen Haltestelle
- diese Fahrten werden nur auf Wunsch (nach vorheriger telefonischer Anmeldung) durchgeführt
- in der Fahrplantabelle sind dieses Fahrten mit einem Telefonsymbol, der entsprechenden Telefonnummer sowie die Anmeldefrist gekennzeichnet
Nutzungshinweise
ALiTa | RBM | CVAG |
Telefonnummer für die Anmeldung |
03731 355500 | 0371 369000 |
Anmeldefrist | bis 60 Minuten vor Fahrtbeginn |
bis 30 Minuten vor Fahrtbeginn |
Es gilt der VMS-Tarif. Zusätzlich ist ein Mobilitätszuschlag zu entrichten | ||
SchülerVerbundKarten und BildungsTickets sind an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ausgenommen |
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Mobilitätszuschlag | gilt jeweils fahrtbezogen und ist im jeweiligen Fahrzeug je nutzungsberechtigte Person zu entrichten (kein Vorverkauf) | |
Schwerbehinderte mit gültiger Wertmarke und Beiblatt |
die Entrichtung des Mobilitätszuschlages entfällt |
Für die Bestellung benötigen Sie folgende Angaben:
- Datum des Beförderungswunsches
- ALiTa-Linie
- Ein-/Ausstiegshaltestelle
- Abfahrtszeit ab Einstiegshaltestelle laut Fahrplan
- Anzahl der zu befördernden Personen
- zu beförderndes Gepäck/Kinderwagen/Rollstuhl
- bereits erworbener gültiger Fahrausweis
- Tiere