(Preloading for mobile menu)

Der VMS

Über Uns

Das ist der VMS

Verkehrsunternehmen

Das sind unsere Partner

Jobs

Aktuelle Stellenangebote

Presse

Informationen und Archiv

Veranstaltungen

Anstehende Events des VMS

Newsletter

Jetzt VMS-Newsletter abonnieren!

Kundenmagazin

Lesen Sie die InFahrt direkt online!

Informationen

Satzung & Berichte ZVMS

Satzung, Beteiligungen, Verbandsversammlung

Auftragsvergaben

Ausschreibungen, Vergaben, Aufträge

Nahverkehrsplan

So geht's weiter mit dem ÖPNV

Behindertenbeirat

Informationen und Kontakt

Chemnitzer Modell

Verbinden, was zusammengehört

PlusBus

bequemer, übersichtlicher, schneller

Service

KundenCenter

Services in unserem KundenCenter

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Barrierefreiheit

Barrierefrei unterwegs

Downloads

Anträge, Formulare, Open Data, InFahrt

Fundsachen

Sie haben etwas verloren?

Gruppenfahrt-Anmeldungen

für größere Gruppen ab 6 Personen

Zusatzinformationen

Liniennetzpläne

Liniennetzpläne für Sachsen und das VMS-Gebiet

Haltestellenpläne

Übersichtspläne von wichtigen Haltestellen

Fahrplanbuchseite Zug

Kursbuch der Deutschen Bahn

Ein Problem melden

Schwierigkeiten bei der Nutzung der Fahrplanauskunft?

„BILDUNGSTICKET“ FÜR SCHÜLER: DAS MÜSSEN ELTERN BEI DER BEZAHLUNG ZWINGEND BEACHTEN!

Chemnitz – Mit Einführung des „BildungsTickets“ für den Schülerverkehr in den Landkreisen haben sich auch Änderungen der Zahlungsweise für die Eltern ergeben. Der ZVMS weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass der Betrag nur beim jeweils ausgewähltem Verkehrsunternehmen zu bezahlen ist. Die Überweisung des Geldes erfolgt erst nach Aufforderung von dort beziehungsweise durch Lastschrift.

Wie aus dem Abo-Antrag für das „BildungsTicket“ unter Punkt 5 hervor geht, sind die Verkehrsunternehmen die Vertragspartner. Bei diesen sind alle Zahlungen zu leisten.

Bis zum Schuljahr 2021/22 waren alle Zahlungen für die Schülerbeförderung (alte „SchülerVerbundKarte“) über den ZVMS erfolgt.

Der Zweckverband bittet alle Eltern, den Wortlaut des neuen Antrags zu berücksichtigen und den Betrag NICHT an den ZVMS zu überweisen, um den reibungslosen Start ins Schuljahr 2022/23 zu gewährleisten.
In den vergangenen Tagen kam es zu vereinzelten Online-Einzahlungen von Eltern beim ZVMS. Das Geld wird an die Eltern automatisch zurücküberwiesen, ohne dass diese etwas veranlassen müssen.