Studenten der Technischen Universität Chemnitz (TUC)
Das Studenten-Jahresticket ist eine Fahrtberechtigung für ordentliche Studenten der TUC gemäß dem jeweils abgeschlossenen Studenten-Jahresticket-Vertrag im Zeitraum von grundsätzlich jeweils zwei aufeinander-folgenden Semestern zu beliebig vielen Fahrten unter Nutzung aller Verkehrsmittel im Gebiet des VMS (Tarifzonen 1 bis 39) mit Ausnahme der Kursbuchstrecke 518 (Cranzahl – Kurort Oberwiesenthal) und der Drahtseilbahn Augustusburg.
Als Fahrausweis gilt die entsprechend gekennzeichnete TUC-Card bzw. der Studenten-Jahresticket-Ersatzausweis der TUC.
Das Studenten-Jahressticket ist nicht übertragbar und berechtigt nicht zur Mitnahme weiterer Personen. Die Mitnahme von Fahrrädern ist unentgeltlich.
Als Semesterzeiträume gelten:
- für Wintersemester: vom 1. Oktober bis 31. März
- für Sommersemester: vom 1. April bis 30. September
Semesterticket der Westsächsischen Hochschule Zwickau (WHZ)
(1) Das Semesterticket ist eine Fahrtberechtigung für ordentliche Studenten der WHZ gemäß dem jeweils abgeschlossenen Semesterticketvertrag im Zeitraum des jeweiligen Semesters zu beliebig vielen Fahrten unter Nutzung aller Verkehrsmittel in der Tarifzone 16.
(2) Als Fahrausweis gilt der für das betreffende Semester ausgegebene und als Semesterticket gekennzeichnete Studentenausweis der WHZ bzw. der Semesterticket-Ersatzausweis der WHZ.
(3) Das Semesterticket ist nicht übertragbar und berechtigt nicht zur Mitnahme weiterer Personen. Es gelten die Regelungen zu Anschlussfahrausweisen nach Abschnitt 5 Absatz 2. Außerdem besteht die Möglichkeit, für weitere an die Tarifzone 16 angrenzende Tarifzonen Zeitkarten zum Fahrpreis für Auszubildende zu erwerben. Die Mitnahme von Fahrrädern ist unentgeltlich.
(4) Als Semesterzeiträume gelten:
- für Wintersemester: vom 1. September bis 28./29. Februar
- für Sommersemester: vom 1. März bis 31. August