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Erhöhtes Beförderungsentgelt ändert sich ab 1. August 2015

Verkehrsunternehmen im VMS bringen Anpassung auf 60 Euro zur Anwendung

VMS-Gebiet   Die Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) setzen ab 1. August 2015 einen Beschluss des Bundesrates um und passen das erhöhte Beförderungsentgelt an.
Fahrgäste, die ab August ohne gültigen Fahrausweis in Bus und Bahn angetroffen werden, zahlen dann 60,00 Euro. Die entsprechende Änderung wurde in die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VMS eingearbeitet.
Ein erhöhtes Beförderungsentgelt muss übrigens zahlen, wer:

  1. sich keinen gültigen Fahrausweis beschafft hat,
  2. sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen jedoch bei einer Prüfung nicht vorzeigen kann,
  3. den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich entwertet hat oder entwerten ließ,
  4. den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt oder aushändigt,
  5. Ermäßigungen in Anspruch nahm, ohne dass dazu die entsprechende Berechtigung vorgezeigt werden kann und 
  6. für einen mitgeführten Hund oder eine mitgeführte Sache gemäß Tarifbestimmungen keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen kann. 

Davon unberührt bleibt die Bearbeitungsgebühr für eine nachweislich vergessene und gültige personengebundene Zeitkarte (z. B. SchülerVerbundKarte). Kunden, die ihr Ticket vergessen haben können es innerhalb von 7 Tagen nach der Kontrolle beim Verkehrsunternehmen vorzeigen und zahlen dann 7,00 Euro Bearbeitungsgebühr.  
Ausführlich unter:    www.vms.de/tickets/befoerderungsbedingungen

Nachsatz:

Am 8. Mai 2015 stimmte der Bundesrat einer Verordnung der Bundesregierung über die Anhebung des „erhöhten Beförderungsentgelts“ für Fahren ohne gültiges Ticket im öffentlichen Personennahverkehr zu.