Fahrrad, Hund und Gepäck
Fahrräder
Fahrgäste mit gültigem VMS-Fahrausweis, einem Länderticket und schwerbehinderte Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit gültiger Wertmarke des Versorgungsamtes sind berechtigt, entweder
– ein Fahrrad,
– ein Liegerad,
– ein Tandem oder
– ein E-Bike (Fahrrad mit elektrischer Trethilfe)
im Rahmen der Fahrzeugkapazität unentgeltlich mitzunehmen.
Kinderfahrräder zählen als Gepäck und sind damit kostenfrei. Fahrradanhänger werden unentgeltlich mitgenommen, sofern sie nicht dem Transport von Gepäck oder Tieren dienen.
Nutzer des Deutschlandtickets, des Deutschland-Jobtickets oder des Deutschlandsemestertickets müssen für die Fahrradmitnahme im VMS das Zusatzticket „VMS-DeutschlandTicket+“ oder eine Einzelfahrt Kind oder Tageskarte Kind der erforderlichen Preisstufe lösen.
Bei verbundübergreifenden Fahrten ist zum Deutschlandticket eine Fahrradtageskarte Nahverkehr (Deutschlandtarif) erforderlich. Ergänzend wird die Fahrradtageskarte Nahverkehr auf allen Linien der Verkehrsunternehmen im VMS mit Ausnahme der Drahtseilbahn Augustusburg und der Fichtelbergbahn anerkannt.
Informationen zur Fahrradtageskarte Nahverkehr finden Sie hier.
Von der Beförderung ausgeschlossen sind: dreirädrige Fahrräder, Fortbewegungsmittel mit Verbrennungsmotor, Mofas, Lastenfahrräder und mit besonderen Zugträgern verbundene Rollstühle (Minibike, Minitrack) sowie nicht zusammengeklappte zulassungs- oder versicherungspflichtige Fahrzeuge.
Weitere Ausnahmen und Regelungen finden Sie hier:
Der Tarif – Alles auf einen Blick
In den Vogtlandbahn-Zügen der Länderbahn werden Fahrräder kostenlos befördert. Diese Regelung gilt in Sachsen, Thüringen und Bayern – im Rahmen des verfügbaren Platzes.
Folgende Linien:
- RB 1 Zwickau – Falkenstein – Klingenthal
- RB 2 Zwickau – Plauen – Hof / Bad Brambach
- RB 4 Gera – Plauen – Adorf
- RB 5 Mehlteuer – Plauen – Klingenthal
In den Zügen der Mitteldeutschen Regiobahn (MRB) ist die Mitnahme eines Fahrrades für Nutzer des VMS-Tarifes, der Ländertickets und für Schwerbehinderte mit gültiger Wertmarke und Beiblatt innerhalb des VMS-Gebietes kostenfrei. Inhaber des Deutschlandtickets, des Deutschland-Jobtickets oder des Deutschlandsemestertickets benötigen innerhalb des VMS sowie bei verbundübergreifenden Fahrten ein zusätzliches Fahrradticket.
Innerhalb des VMS lösen Nutzer des Deutschlandtickets für die Fahrradmitnahme das Zusatzticket „VMS-DeutschlandTicket+“ oder eine Einzelfahrt Kind oder Tageskarte Kind der erforderlichen Preisstufe.
Für Fahrten über den VMS hinaus ist zum Deutschlandticket eine Fahrradtageskarte Nahverkehr (Deutschlandtarif) erforderlich.
Ergänzend wird die Fahrradtageskarte Nahverkehr auf allen Linien der Verkehrsunternehmen im VMS mit Ausnahme der Drahtseilbahn Augustusburg und der Fichtelbergbahn anerkannt.
Informationen zur Fahrradtageskarte Nahverkehr finden Sie hier.
E-Tretroller
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat im Februar 2024 empfohlen, die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Bahnen nicht mehr zu gestatten.
Grund für diese Entscheidung sind aktuelle Bewertungen zum Brandschutz in den Fahrzeugen, nachdem es im In- und Ausland mehrere Brände von Lithium-Ionen-Akkus von E-Tretrollern gegeben hat.
Derzeit sind die Sicherheitsanforderungen für die E-Tretroller deutlich niedriger als für andere Elektrofahrzeuge. Daher besteht die erhöhte Gefahr eines Akkubrandes. Ein solcher Brand birgt erhebliche Gefahren durch giftige Rauch-/Flammbildung.
Bei dem Verbot steht die Sicherheit der Fahrgäste und des Fahrpersonals im Mittelpunkt.
Die Empfehlung des VDV wird im VMS ab dem 1. August 2024 wie folgt umgesetzt:
Weiterhin befördert werden zusammengeklappte E-Tretroller im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), das heißt bei Unternehmen des Eisenbahnverkehres sowie bei der Drahtseilbahn Augustusburg und bei der Fichtelbergbahn.
In Bussen und Straßenbahnen im VMS dürfen keine E-Tretroller mehr mitgenommen werden.
Nicht von dem Verbot betroffen sind Elektro-Rollstühle, E-Bikes beziehungsweise Pedelecs und vierrädrige Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Personen, die ebenfalls als „E-Scooter“ bezeichnet werden, sofern sie die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards erfüllen.
Bei Schaffung entsprechender Sicherheits- bzw. Kennzeichnungsstandards wird über die Mitnahme neu entschieden.
Tiere
- Fahrgäste mit einem gültigen Fahrausweis sind berechtigt, kleine Hunde und andere Kleintiere in geeigneten Behältnissen in der Größe eines Handgepäckstückes kostenfrei mitzunehmen
- für Hunde außerhalb von Behältnissen pro Hund eine Einzelfahrt Kind oder Tageskarte Kind der erforderlichen Preisstufe zu lösen
- Hunde außerhalb geeigneter Behältnisse müssen einen Maulkorb tragen
- für Inhaber von Abo-Monatskarten zum Normaltarif bzw. 9-Uhr-Abo-Monatskarten und dem VMS-JobTicket ist die Mitnahme eines Hundes kostenfrei
- Nutzer des Deutschlandtickets, des Deutschland-Jobtickets oder des Deutschlandsemestertickets können für die Mitnahme eines Hundes im VMS auch das Zusatzticket „VMS-DeutschlandTicket+“ erwerben.
- Blinde mit Merkzeichen »Bl« im Schwerbehindertenausweis können sowohl einen Blindenführhund als auch eine Begleitperson unentgeltlich mitnehmen
Gepäck
Fahrgäste mit einem gültigen Fahrausweis sind berechtigt:
- Hand- und Reisegepäck
- Traglast, welche insgesamt von dem mitnehmenden Fahrgast allein getragen werden kann
- ein Paar Skier, ein Snowboard oder ein Rodelschlitten
- ein zusammengeklapptes Fahrrad
unentgeltlich mitzunehmen.
- Für sonstiges Gepäck, welches nicht unentgeltlich mitgenommen werden darf, ist pro Gegenstand/Gepäckstück eine Einzelfahrt Kind oder Tageskarte Kind der erforderlichen Preisstufe zu lösen.
Hier erfahren Sie mehr über die kostenfreie Mitnahme von Gepäck.
Übrigens: Wenn Sie etwas im Zug, in der Straßenbahn oder im Bus verloren haben, kontaktieren Sie am besten direkt das Verkehrsunternehmen, in welchem Sie oder Ihr Kind den Gegenstand zuletzt gesehen hat.
Hier finden Sie einen Überblick aller Verkehrsunternehmen im VMS