(Preloading for mobile menu)

Der VMS

Über Uns

Das ist der VMS

Verkehrsunternehmen

Das sind unsere Partner

Karriere

Aktuelle Stellenangebote

Presse

Informationen und Archiv

Information (English)

English Information

Informationen

Satzung & Berichte ZVMS

Satzung, Beteiligungen, Verbandsversammlung

Auftragsvergaben

Ausschreibungen, Vergaben, Aufträge

Nahverkehrsplan

So geht's weiter mit dem ÖPNV

Behindertenbeirat

Informationen und Kontakt

Chemnitzer Modell

Unter chemnitzer-modell.de

PlusBus

bequemer, übersichtlicher, schneller

Service

Kundenbüro

Services in unserem Kundenbüro

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Barrierefreiheit

Barrierefrei unterwegs

Downloads

Anträge, Formulare, Open Data, InFahrt

Fundsachen

Sie haben etwas verloren?

Gruppenfahrt-Anmeldungen

für größere Gruppen ab 6 Personen

Zusatzinformationen

Liniennetzpläne

Liniennetzpläne für Sachsen und das VMS-Gebiet

Haltestellenpläne

Übersichtspläne von wichtigen Haltestellen

Fahrplanbuchseite Zug

Kursbuch der Deutschen Bahn

Ein Problem melden

Schwierigkeiten bei der Nutzung der Fahrplanauskunft?

Unentgeltliche Beförderung

Kinder

  • Kinder bis zur Einschulung werden unentgeltlich befördert

Schwerbehinderte/Blinde

  • Schwerbehinderte Menschen werden  – gemäß den Bestimmungen des SGB IX – unentgeltlich befördert, wenn Sie den gültigen Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke vorweisen
  • Begleitpersonen und ein Hund werden nur dann unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson im Ausweis des Schwerbehinderten eingetragen ist
  • Blinde mit Merkzeichen »Bl« im Schwerbehindertenausweis können sowohl einen Blindenführhund als auch eine Begleitperson mit Hund unentgeltlich mitnehmen

Polizei des Freistaates Sachsen, Bundespolizei und Sächsische Sicherheitswacht

  • Vollzugsbedienstete der Polizei des Freistaates Sachsen, der Bundespolizei sowie Bedienstete der Sächsischen Sicherheitswacht in Uniform werden in den Verkehrsmitteln des Linienverkehrs im Verbundraum unentgeltlich befördert.
  • Das Mitführen von Diensthunden ist ebenfalls unentgeltlich gestattet.
  • Gemeindliche Vollzugsbedienstete (gemäß § 80 Sächsisches Polizeigesetz) werden auf dem Gebiet ihrer Kommunen in Dienstkleidung unentgeltlich befördert
  • In den Nahverkehrszügen gilt dies nur für die 2. Klasse

Beförderung von Sachen und Tieren

  • Handgepäck (einschließlich kleine Tiere in Behältern) sowie sonstiges Gepäck (Kinderwagen, Skier, Snowboards, Rodelschlitten) bei Unterbringung im Fahrgastraum wird kostenfrei befördert
  • für sonstiges Gepäck bei Unterbringung außerhalb des Fahrgastraumes sowie für Tiere außerhalb von Behältnissen ist pro Gepäckstück bzw. Tier ein Einzelfahrschein oder eine Tageskarte zum Fahrpreis für Kinder zu lösen
  • Nutzer des Deutschlandtickets bzw. des Deutschland-Jobtickets können für die Mitnahme eines Hundes im VMS auch das Zusatzticket „VMS-DeutschlandTicket+“ erwerben
  • für Inhaber von Abo-Monatskarten zum Normaltarif, 9-Uhr-Abo-Monatskarten und VMS-JobTickets ist die Mitnahme eines Hundes kostenfrei

Fahrrad

  • Die Mitnahme von Fahrrädern ist für die Nutzer des VMS-Tarifes und der Ländertickets der DB unentgeltlich.
  • Nutzer des Deutschlandtickets bzw. des Deutschland-Jobtickets müssen für die Fahrradmitnahme im VMS das Zusatzticket „VMS-DeutschlandTicket+“ oder einen entsprechenden Fahrausweis zum Fahrpreis für Kinder lösen.

Suchen Sie etwas anderes?