(Preloading for mobile menu)

Der VMS

Das ist der VMS

Das sind unsere Partner

Aktuelle Stellenangebote

Informationen und Archiv

Anstehende Events des VMS

Jetzt VMS-Newsletter abonnieren!

Lesen Sie die InFahrt direkt online!

Informationen

Satzung, Beteiligungen, Verbandsversammlung

Ausschreibungen, Vergaben, Aufträge

So geht's weiter mit dem ÖPNV

Informationen und Kontakt

Verbinden, was zusammengehört

bequemer, übersichtlicher, schneller

Service

Services in unserem KundenCenter

Kontaktieren Sie uns

Barrierefrei unterwegs

Anträge, Formulare, Open Data, InFahrt

Sie haben etwas verloren?

für größere Gruppen ab 6 Personen

Zusatzinformationen

Liniennetzpläne für Sachsen und das VMS-Gebiet

Übersichtspläne von wichtigen Haltestellen

Kursbuch der Deutschen Bahn

Schwierigkeiten bei der Nutzung der Fahrplanauskunft?

02.12.2016 – 75. ZVMS-Verbandsversammlung

Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen beschließt über die weitere Planung der Stufe 5 des Chemnitzer Modells

Außerdem Verkehrsvertrag RB 37 Glauchau – Gößnitz bis 2018 verlängert

Am 2. Dezember 2016 fand die 75. ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des ZVMS statt. Die Verbandsräte beschäftigten sich unter anderem mit der Fortführung der Stufe 5 des Chemnitzer Modells – Erweiterung Stollberg-Oelsnitz.
Es wurde beschlossen, die Planung des Projekts „Chemnitzer Modell Stufe 5“ über die Leistungsphase IV HOAI (Genehmigungsplanung) hinaus fortzuführen, nachdem mit Beschluss der Haushaltssatzung 2017 die Finanzierung gesichert wurde.

Zum Planungsstand:
Im Jahr 2014 erfolgte die wettbewerbliche Vergabe der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 – 4, optional 5 – 9 an eine gemeinsame Planungsgemeinschaft mehrerer Büros.

Nach der 2015 erfolgten Variantenuntersuchung wurde im Jahr 2016 auf Grundlage der Vorzugsvariante (kurze Neubaustrecke in Stollberg im Straßenverlauf der Auer Straße und Unterquerung der Bundesautobahn 72) die Entwurfsplanung erarbeitet und die Planfeststellungsunterlage vorbereitet. Beide Unterlagen stehen vor der endgültigen Fertigstellung. Das Planfeststellungsverfahren wird auf Grundlage des Allgemeinen Eisenbahngesetzes § 18 durch die Landesdirektion Sachsen durchgeführt. Vorhabensträger und Antragsteller ist der ZVMS. Die dazu nötigen Abstimmungen sind weitestgehend erfolgt und ein Verfahrensbeginn ist noch in diesem Monat vorgesehen. Der Planfeststellungsbeschluss wird für Anfang 2018 erwartet. Die bisher geplanten Gesamtkosten in Höhe von ca. 37 Mio. EUR konnten durch die Entwurfsplanung (gegenwärtiger Arbeitsstand) hinsichtlich der Leistungen für das Chemnitzer Modell im Wesentlichen bestätigt werden.

Bürgerinformation:
Am 15. November 2016 fand die zweite Bürgerinformationsveranstaltung in Stollberg statt, am 23. und 29. November 2016 mehrere Einzelgespräche mit Gewerbetreibenden (Anliegern) der Auer Straße in Stollberg. Vorgestellt wurden jeweils der gegenwärtige Planungsstand des Vorhabens sowie die nächsten Schritte.

Regionalbahnleistungen RB 37 Glauchau – Gößnitz
Darüber hinaus war die Verlängerung des Verkehrsvertrages Glauchau-Gößnitz mit der DB RegioNetz GmbH Erzgebirgsbahn Thema der Verbandsversammlung: Die Verbandsversammlung hat zur Fortführung der Regionalbahnleistungen RB 37 (Glauchau – Gößnitz) bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 den Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag beschlossen.

Die ursprünglich vorgesehene Verlängerung bis zum Dezember 2017 entsprach dem Laufzeitende des bisherigen Vertrages mit der Erzgebirgsbahn. Da die Verlängerung des Erzgebirgsvertrages bis 2021 inzwischen rechtskräftig ist, wurde beschlossen, hinsichtlich Glauchau-Gößnitz den vergaberechtlich möglichen Zeitraum von zwei Jahren auszuschöpfen und diesen Vertrag nunmehr bis Dezember 2018 zu verlängern. In diesem Zusammenhang war der Beschluss ZVMS-27/16, der die Verlängerung nur bis Dezember 2017 vorsah, aufzuheben. Mit der Verlängerung kann auch auf dieser Linie die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der DB RegioNetz GmbH Erzgebirgsbahn fortgesetzt werden.

Außer der Anpassung der Laufzeit wurden keine Änderungen am Verkehrsvertrag vorgenommen.