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Tarifanpassung am 1. August 2018 im VMS-Gebiet

Ab 1. August 2018 gelten im VMS neue Tarife. Neben einzelnen preislichen Anpassungen wird es auch kleine Änderungen in der Gültigkeit einiger Tarifangebote geben.

  • Die Preise für die Einzelfahrt zum Normaltarif und die ermäßigte Einzelfahrt für die Preisstufe 1 und den Kleinen Stadtverkehr bleiben gleich. Auch wird es keine preisliche Änderung bei der Tageskarte für eine Person zum Normaltarif in allen fünf Preisstufen (1 – 3 Tarifzone/n, Verbundraum und Kleiner Stadtverkehr) geben. Nicht zuletzt bleiben auch die Kosten für das Seniorenticket von monatlich 49 Euro und für die Schülerverbundkarte von 44 Euro pro Monat unverändert.
  • Für das SchülerFerienTicket, das ab 1. August 2018 unter dem neuen Namen „Ferienticket VMS + VVV“ verkauft wird, fällt die Bedingung des Schüler-/Azubi-Status weg. Genutzt werden kann das Ticket also ab dem Tarifwechsel grundsätzlich durch alle Personen bis zum 21. Geburtstag. Maßgeblich ist das Alter am 1. Ferientag. Das Ticket bleibt weiterhin personengebunden und kann nur durch den Inhaber, dessen Name auf dem Ticket eingetragen wird, genutzt werden. Preislich wird das Ferienticket um einen Euro von 18 auf 19 Euro steigen.
  • Die Mindestvertragslaufzeit für das Jobticket verkürzt sich von 12 Monaten auf vier Monate. Die Arbeitnehmer sind also in der Nutzung der rabattierten Abo-Monatskarte, die durch den Arbeitgeber bezuschusst wird, künftig flexibler unterwegs.
  • Die Gültigkeitsdauer der Einzelfahrt für den Kleinen Stadtverkehr beträgt ab 1. August 45 statt 60 Minuten.
  • Es erfolgen kleine räumliche Anpassungen in den Tarifzonen 15 (Werdau) und 16 (Zwickau).
  • Ab 1. August 2018 gitb es einheitliche Beförderungsbedingungen für alle sächsischen Verkehrsverbünde (MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON).

Übergangsregelungen

Die Nutzung von Einzelfahrausweisen und Tageskarten, die bis zum 31. Juli 2018 im Vorverkauf gelöst wurden, ist bis zum 31. August 2018 möglich.
Wochen- und Monatskarten sind bis zum 31. Juli 2018 zu entwerten. Die
Abschnitte von 4-Fahrten-Karten zum »alten« Tarif können noch bis zum 31. Oktober 2018 entwertet und genutzt werden.
Alle preislich gleichbleibenden Tickets sind weiter gültig. Die Nutzung ist somit auch nach Ablauf der Übergangszeiträume noch möglich.
Die Abrechnung von Abo-Monatskarten erfolgt monatsgenau zum jeweils aktuell gültigen Tarif.