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Besondere Tarifbestimmungen für den DaZ-Fahrschein

1. Grundsätze

1.1 Soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt, gelten die Tarifbestimmungen und
Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Mittelsachsen.
1.2 Der Beförderungsvertrag kommt mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen zustande, dessen
Fahrzeug der Fahrgast nutzt.

2. Nutzungsberechtigte

2.1 Zur Nutzung des DaZ-Fahrscheins sind SchülerInnen in DaZ-Klassen sowie deren
Begleitpersonen berechtigt.
2.2 Der DaZ-Fahrschein ist personengebunden und somit nicht übertragbar.
2.3 Auf dem DaZ-Fahrschein ist der Name des Nutzers handschriftlich eingetragen. Ohne diese
Eintragung ist der Fahrschein ungültig. Änderungen bzw. Streichungen sind unzulässig.
2.4 Es besteht keine Berechtigung zur Mitnahme weiterer Personen.

3. Räumliche und zeitliche Gültigkeit

3.1 Der DaZ-Fahrschein ist im VMS-Gebiet in allen Linienverkehrsmitteln (Straßenbahnen, Busse,
Nahverkehrszüge der Eisenbahnen, alternative Bedienformen, Drahtseilbahn Augustusburg)
gültig. Auf der Fichtelbergbahn (KBS 518) gilt der DaZ-Fahrschein nicht.
3.2 Der DaZ-Fahrschein gilt im SPNV nicht für die 1. Klasse. Ein Übergang zur 1. Klasse ist auch mit
Zahlung des Übergangs 1. Klasse nicht gestattet.
3.3 Der DaZ-Fahrschein ist in Anruflinientaxis im Landkreis Mittelsachsen an Samstagen, Sonntagen
und Feiertagen ungültig.
3.4 Die zeitliche Gültigkeit umfasst eine Kalenderwoche, d. h. ab Montag 00:00 Uhr bis Sonntag
24:00 Uhr. Die jeweilige Gültigkeitswoche ist aufgestempelt. Ohne diese Eintragung ist der
Fahrschein ungültig. Änderungen bzw. Streichungen sind unzulässig.
3.5 Im Zeitraum der sächsischen Sommerschulferien ist der DaZ-Fahrschein kein gültiger
Fahrschein.
3.6 Eine Entwertung des DaZ-Fahrscheins ist nicht erforderlich.

4. Preis

4.1 Der DaZ-Fahrschein wird ausschließlich zum Tarif für Schüler/Azubi ausgegeben.
4.2 Der Preis entspricht einem Viertel des durch die Verkehrsunternehmen beschlossenen und durch die Verbandsversammlung genehmigten Referenzpreises des BildungsTickets. Dieser Preis gilt auch bei anteiliger Nutzung.
Dieser Preis gilt auch bei anteiliger Nutzung.

5. Sonstiges

5.1 Die Ausgabe erfolgt direkt an die SchülerInnen und Begleitpersonen in den Schulen mit DaZ-Klassen.
5.2 Es ist keine Kundenkarte erforderlich.
5.3 Bei Verlust des DaZ-Fahrscheins erfolgt kein Ersatz. Eine Rückgabe ist ausgeschlossen.

 

Hier geht es zu den aktuellen Tarifbestimmungen.

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