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Antrag auf Beförderung im Fahrdienst/fSV ab Schuljahr 22/23

  • für das neue Schuljahr:
    • frühestens ab 1. Mai des Jahres, in dem das neue Schuljahr beginnt
    • spätestens 6 Wochen vor 1. Unterrichtstag
    • wenn Eingang später, Beförderungsbeginn i. d. R. 4 Wochen nach 1. Unterrichtstag
  • im laufenden Schuljahr:
    • i. d. R. 4 Wochen vor dem 1. Beförderungstag
  • bei Genehmigung automatische Verlängerung für das nächste Schuljahr, soweit kein Widerruf bis zum 31.05. erfolgt oder vom Ende des Schulbesuchs auszugehen ist
  • Wohnsitz des Schülers:
    Freistaat Sachsen
  • Schulort des Schülers:
    Landkreis Mittelsachsen, Zwickau oder im Erzgebirgskreis
  • Schule:
    Besuch der nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule der gewählten Schulart
    (zur Teilnahme am stundenplanmäßigen Unterricht)
  • Mindestentfernung:
    Fußweg zur Schule beträgt mind.
    2,0 km bis Klasse 4 bzw.
    3,0 km ab Klasse 5
  • Ausnahmen Mindestentfernung:
    gelten für Schüler mit Förderbedarf geistige Entwicklung oder mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen AG, H oder Bl) oder mit besonders gefährlichem Schulweg
  • kein ÖPNV:
    Nutzung des ÖPNV auf dem Schulweg nicht möglich oder nicht zumutbar
  • förmlicher Bescheid
  • Beförderung zur nächstgelegenen Schule im Fahrdienst/fSV
  • 15,00 € je Beförderungsmonat
  • Vorauszahlung
  • keine Erhebung für Schüler an Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 
  • Erlass des Eigenanteils ab dem 3. Fahrschüler einer Familie
  • Ausgabe über ZVMS nach Zahlungseingang des Eigenanteils bzw. der ersten Rate bei bewilligter Ratenzahlung
  • Fahrdienst/fSV:
    Berechtigungsausweis = Fahrausweis