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BildungsTicket (BiTi)

Mit dem BildungsTicket fahren Schüler für monatlich gerade mal 15 Euro im Abo sicher durch das gesamte VMS-Verbundgebiet. Das Ticket gilt täglich 24 Stunden, sieben Tage die Woche auf allen Nahverkehrszügen, Straßenbahnen und Bussen im VMS.

Alle Vorteile im Überblick

Sparen

Für unschlagbare 15 Euro monatlich im Abo durch den gesamten Verbund!

Mobilität

Den ÖPNV im VMS unbegrenzt nutzen! Mit dem BildungsTicket haben Schüler immer das richtige Ticket einstecken.

Sicherheit

Der Nachwuchs kommt schnell, sicher und eigenständig ans Ziel – zu Schule, Sport, Freunden und nach Hause.

Ein Schülerticket für alles

Überallhin in den Landkreisen Mittelsachsen und Zwickau, dem Erzgebirgskreis und den Städten Chemnitz und Zwickau: Mit dem BildungsTicket können bequem alle Verkehrsmittel des ÖPNV im gesamten Verbundraum des VMS genutzt werden (bis auf die Fichtelbergbahn Cranzahl – Kurort Oberwiesenthal). Und das rund um die Uhr! Sogar eine tägliche Berg- und Talfahrt mit der Drahtseilbahn Augustusburg ist inbegriffen. Damit ermöglicht das BildungsTicket mehr Selbstständigkeit für Schüler sowie Freiwilligendienstleistende und sorgt für weniger Fahrstress bei den Eltern.

Das bietet das BildungsTicket:

Der Antrag ist bei dem Verkehrsunternehmen abzuschließen, mit dem der Schüler den Schulweg überwiegend zurücklegt.
Hier informieren zur Zuordnung der Linien zu den Verkehrsunternehmen.

Wer kann das BildungsTicket nutzen?

Vom günstigen BildungsTicket profitieren Schüler einer allgemeinbildenden Schule oder einer Berufsschule, die keine duale Ausbildung nach der Nummer 1.1 des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsberufe absolvieren sowie Freiwilligendienstleistende – also FSJ-ler, FÖJ-ler, FdaG-ler oder Bufdis.

 

Das BildungsTicket ist für folgende Nutzergruppen erhältlich

  • Schüler bis einschließlich 15. Geburtstag
  • Schüler öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildender Schulen nach dem 15. Geburtstag
    z.B. Förderschule, Oberschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule
    • d. h. Schüler mit dualer Ausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen sowie Schüler in dualer Ausbildung mit Behinderung sind berechtigt, ein BildungsTicket zu erwerben; dazu wird der Ausbildungsberuf geprüft
    • z. B. Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule, Fachoberschule,
      Berufliches Gymnasium 
  • Freiwilligendienstleistende
    • Freiwilligendienstleistende nach dem Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) mit einer Einsatzstelle im Freistaat Sachsen,
    • Teilnehmer an einem Jugendfreiwilligendienst nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (FSJ´ler, FÖJ´ler) mit einer Einsatzstelle im Freistaat Sachsen
    • Teilnehmer an einem Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne des § 2 Abs.1a Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (FdaG´ler) mit einer Einsatzstelle im Freistaat Sachsen

Preis und Gültigkeit

15,00 € pro Monat

Preisstufe: Verbundraum

Gültigkeit

Nutzungshinweise

Mindestvertragsdauer

12 Monate

Beantragung

bis zum 10. Kalendertag des Vormonats

Bezahlung
  • monatlich im SEPA-Lastschriftverfahren
  • jährliche Barzahlung
  • jährliche Überweisung
Entwertung

keine

Übertragbarkeit

nicht übertragbar

Mitnahmeregelung

keine Mitnahme weiterer Personen

Vorteile

Fahrausweise kommen bequem nach Hause

Info
  • die Regelungen zum Abonnement sind im Teil D Anlage 9 der Tarifbestimmungen festgelegt
Besonderheit

Nur gültig in Verbindung mit einer Kundenkarte. Diese wird zusammen mit den Wertmarken zugestellt und muss nicht gesondert beantragt werden.

Abo beantragen – so funktioniert's

Das BildungsTicket ist nur als Abo mit einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten erhältlich. Schüler mit einer Schule und/oder Wohnsitz im VMS, die den öffentlichen Personennahverkehr (Bus und Bahn) nutzen, können das BildungsTicket beantragen.

So erfolgt die Antragstellung:

Füllen Sie die PDF-Datei „Abo-Antrag BildungsTicket“ aus und geben Sie diese bei einem Verkehrsunternehmen im VMS ab.
Der Abo-Antrag für das BildungsTicket ist bei dem Verkehrsunternehmen einzureichen, mit dem der Schüler den Schulweg überwiegend zurücklegt. Eine Übersicht finden Sie hier:
Die Antragsstellung muss bis zum 10. des Monats vor dem gewünschten Vertragsbeginn erfolgen.
Für die Antragstellung ist ab dem 15. Geburtstag eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung oder die Vorlage des entsprechenden Freiwilligenausweises notwendig. Bei einem Erstantrag erfolgt die Bestätigung aus dem Abo-Antrag. Die „Bescheinigung zur Ermäßigungsberechtigung“ kann für die Verlängerung genutzt werden. Lassen Sie diese im Sekretariat der Schule bestätigen.
Das BildungsTicket ist nur gültig in Verbindung mit einer Kundenkarte. Diese wird nach Antragstellung zusammen mit den Wertmarken zugesandt und muss nicht gesondert beantragt werden.

Häufig gestellte Fragen

Wenn es um die eigenen Kinder geht, haben Sie natürlich viele Fragen. Wir versuchen sie in unserem FAQ zu beantworten.