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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fragen zum BildungsTicket

Das BildungsTicket kostet 15 Euro monatlich, jährlich 180 Euro.

Ja, der Beginn ist zu jedem Monat im Jahr möglich. Die Mindetvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.

Ja, eine Frist zur Beantragung des BildungsTickets gibt es. Der Abo-Antrag ist bis zum 10. des Vormonats beim jeweiligen Verkehrsunternehmen einzureichen, wenn es zum 1. des Folgemonats starten soll.

Spätestens bis zum 10. Juli ist der Abo-Antrag zum Erwerb eines BildungsTickets beim jeweiligen Verkehrsunternehmen einzureichen, damit das BildungsTicket pünktlich zum Schulbeginn im August vorliegt.

Wenn die Schule mit dem Fahrrad oder fußläufig erreichbar ist, dann ist die Antragsstellung zum Erwerb eines BildungsTicket nicht notwendig. Wenn Ihr Kind auch regelmäßig in der Freizeit Bus- und Bahn nutzt, kann auch dafür ein BildungsTicket beantragt werden.

Den Antrag kann jede volljährige Person für einen Schüler stellen.

Ja. Alle Berufsschüler, die sich in einem Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr, beruflichen Gymnasium, einer Fachoberschule oder Berufsfachschule befinden, können ein BildungsTicket erwerben. Die Schulbescheinigung ist verpflichtend dem Antrag beizulegen. Das BildungsTicket kann aber nicht von Berufsschülern genutzt werden, die sich in einer dualen Ausbildung befinden. Für diese Nutzergruppe wird das AzubiTicket Sachsen angeboten. Nähere Info´s zu diesem Tarifangebot gibt es im Internet unter www.dein-azubiticket.de/dein-azubiticket >>

Nein, für Auszubildende in dualen Bildungsgängen gilt das Ticket nicht, denn diese können das AzubiTicket Sachsen erwerben.

Nein, für Studenten gilt das Ticket nicht.

Ab dem 1. Januar 2023 können auch Freiwilligendienstleistende ein BildungsTicket erwerben,

Der Abo-Antrag steht auf der Internetseite.  Sie finden den Abo-Antrag hier.

Grundsätzlich bei jedem Verkehrsunternehmen im VMS-Gebiet. Es sollte jedoch das Verkehrsunternehmen gewählt werden, welches Ihr Kind am häufigsten nutzt. Eine Hilfe für die Auswahl des Verkehrsunternehmen finden Sie unter

Zuordnung Linien zu Verkehrsunternehmen >>

Wenn der Abo-Antrag zum Erwerb eines BildungsTicket verspätet eingereicht wird, kann nicht sichergestellt werden, dass das Ticket pünktlich zum Schuljahresbeginn vorliegt. Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrausweis ist ausgeschlossen. Es sind dann entsprechend Einzelfahrausweise zu erwerben.

Nein, eine extra Beantragung einer Kundenkarte ist nicht notwendig. Die Kundenkarte wird mit dem BildungsTicket (Wertmarken) automatisch zugesandt.

Grundsätzlich erfolgt die Beantragung des VMS-BildungsTickets bei einem Verkehrsunternehmen des VMS, wenn die Schule im VMS-Gebiet liegt. Da jedoch bei verbundüberschreitenden Schulwegen viele Rahmenbedingungen zu beachten sind, wird empfohlen, vor der Antragstellung sich an der Info-Hotline des VMS (Tel. 0371 40008-77) zu informieren.

Nein, nur bei einem Schulwechsel ist ein Änderungsantrag zu stellen. Alle Schüler ab dem 15. Geburtstag müssen ab dem zweiten Jahr der Nutzung jährlich bis spätestens 10. September eine neue Schulbescheinigung einreichen. Die Schulbescheinigung finden Sie hier. Bei der Erstbeantragung erfolgt die Bestätigung auf dem Antragsformular.

Ja, der Nachweis wird jedes Jahr benötigt. Die Schulbescheinigung finden Sie hier.

Der Abo-Antrag BildungsTicket ist der jeweiligen Schule für die Bestätigung im Vorfeld vorzulegen.

Für die Antragsstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ab dem 15. Geburtstag die Bescheinigung der Bildungseinrichtung
  • ggf. einen Beleg über Amtsvormundschaft oder Betreuung
  • Freiwilligendienstleistende: Freiwilligendienstausweis

Freiwilligendienstleistende können zur Antragstellung ihren Freiwilligendienstausweis vorlegen oder die Bescheinigung der Einsatzstelle des Freiwilligendienstes.

Die Erfassung der Ein- und Ausstiegshaltestelle ist für die Ermittlung der Fahrgastzahlen und die zukünftige Verkehrsplanung der einzelnen Verkehrsunternehmen von großer Bedeutung.

Bei einem Umzug innerhalb des VMS-Gebietes ist die Mitteilung gem. ABO-Antrag mit der Auswahl „Änderungsmitteilung“ – bei dem Verkehrsunternehmen einzureichen, mit dem der Abo-Vertrag abgeschlossen wurde. Nachfolgende Punkte sind anzugeben:

  • neue Wohnanschrift
  • neue Ein- und Ausstiegshaltestelle

Bei einem Schulwechsel innerhalb des VMS-Verbundgebietes ist die Mitteilung gem. Antragsformular mit der Auswahl „Änderungsmitteilung“ – bei dem Verkehrsunternehmen einzureichen, bei dem der Abo-Vertrag abgeschlossen wurde. Nachfolgende Punkte sind anzugeben:

  • Name der zukünftigen Schule
  • Postleitzahl und Schulort
  • Ein- und Ausstiegshaltestelle

Bei Adressänderung oder Änderung der Bankverbindung ist die Mitteilung gem. Antragsformular – mit der Auswahl „Änderungsmitteilung“ – bei dem Verkehrsunternehmen einzureichen, bei dem der Abo-Vertrag abgeschlossen wurde.

Gemäß Abo-Antrag stehen Ihnen folgendes Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

– monatliche Raten per SEPA-Lastschriftmandat
– jährlicher Einmalbetrag per Überweisung oder Barzahlung vor Ort beim jeweiligen Verkehrsunternehmen

Das Geld ist direkt an das Verkehrsunternehmen zu überweisen, welches der Vertragspartner für das BildungsTicket ist. Bitte auf keinen Fall die bisher genutzte Bankverbindung des ZVMS benutzen!

Von der Erstellung einer Jahreskarte auf einem Abschnitt wird abgesehen, da dieses Ticket aufgrund der Abnutzungen beim täglichen Gebrauch zum Ende der Gültigkeit nicht mehr lesbar sein kann. Ein digitales (Online-)Ticket kann aktuell noch nicht erstellt werden.

Ersatz erfolgt im Kulanzfall gegen Entgelt durch das Verkehrsunternehmen, mit dem der Abo-Vertrag abgeschlossen wurde:

  • Wertmarken 15,00 EUR
  • Kundenkarte 5,00 EUR

Das BildungsTicket kann nutzen:

  • jeder Schüler bis zum 15. Geburtstag
  • jeder Schüler ab dem 15. Geburtstag mit Bescheinigung der Bildungseinrichtung (allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen (außer duale Ausbildungen)) und wenn sich die Schule und/oder der Wohnort im VMS-Gebiet befinden.
  • Freiwilligendienstleistende nach dem Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst mit einer Einsatzstelle im Freistaat Sachsen,
  • Teilnehmer an einem Jugendfreiwilligendienst nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten mit einer Einsatzstelle im Freistaat Sachsen,
  • Teilnehmer an einem Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne des § 2 Abs.1a Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Einsatzstelle im Freistaat Sachsen, wenn die Einsatzstelle des Freiwilligendienstleistenden im VMS-Gebiet liegt.

Eine festgelegte Altersgrenze gibt es nicht.

Es gilt in allen Nahverkehrsmitteln (Zug, S-Bahn, Tram, Bus) im VMS-Gebiet in Kombination mit einer gültigen Kundenkarte.

Nein, das BildungsTicket kann im gesamten VMS-Gebiet genutzt werden.

Ja – Ausnahme: An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist bei Nutzung eines Anruf-Linien-Taxis bei der REGIOBUS Mittelsachsen GmbH (RBM) ein gesonderter Fahrausweis für die genutzte Relation zu kaufen.

Ja, das BildungsTicket gilt für eine Berg- und Talfahrt am Tag.

Nein, das Bildungsticket ist nur bis zum letzten Bahnhof bzw. Haltepunkt im VMS-Gebiet gültig. Das Einzuggebiet des VMS kann unter folgendem Link aufgerufen werden: Zu den Liniennetzplänen >>

Zunächst wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Woche das Ticket bei der Servicestelle des jeweiligen Verkehrsunternehmens vorzulegen und somit das erhöhte Beförderungsentgelt zu mindern.

Nein. Das BildungsTicket ist personengebunden.

Wer im Besitz eines BildungsTicket ist, kann sein Fahrrad unentgeltlich in den Bussen und Bahnen im VMS-Gebiet mitnehmen. Allerdings muss genügend Platz im Fahrzeug sein.

Kleine Hunde in geeigneten Behältnissen können unentgeltlich in den Bussen und Bahnen im VMS-Gebiet mitgenommen werden. Für die Mitnahme von Hunden außerhalb von Behältnissen ist pro Hund ein entsprechender Fahrausweis zum Fahrpreis für Kinder zu lösen.

Es bestehen folgende Möglichkeiten der Kündigung:

  • außerordentliche Kündigung – während der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten nur bei nachweislichem Wohn- bzw. Schulortwechsel
  • ordentliche Kündigung – nach der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten monatlich kündbar zum letzten Tag eines Kalendermonats

Die Kündigung muss spätestens an diesem Tag in Textform bei dem Verkehrsunternehmen vorliegen, mit dem das BildungsTicket-Abonnement abgeschlossen wurde.

1. Wenn die Kündigung per Brief erfolgt, sind mit dem Kündigungsschreiben dem Verkehrsunternehmen die beim Schüler noch vorhandenen Wertmarken für die nicht mehr benötigten Monate zuzusenden.

2. Sollte die Kündigung in Textform per E-Mail erfolgen, so sind die beim Schüler noch vorhandenen Wertmarken für nicht mehr benötigten Monate dem Verkehrsunternehmen per Brief zu übersenden oder persönlich in den Servicestellen zu übergeben. In diesem Fall ist zubeachten, dass der Versand oder die Abgabe vor dem Beginn des nicht mehr genutzten Monats erfolgt. Die Kündigung ist erst wirksam, wenn die für den Zeitraum nach dem Kündigungstermin noch gültigen Monatswertmarken dem Verkehrsunternehmen zurückgegeben wurden. Bereits für den Monat nach der Kündigung entrichtetes Beförderungsentgelt wird für den Zeitraum ab Vorlage der restlichen Monatswertmarken erstattet.